Wertermittlung in München

Wie läuft es ab?

Datenerfassung

Im ersten Schritt erfassen wir alle wichtigen Daten der zu bewertenden Immobilie. Zudem schließen Sie mit uns einen Gutachtenvertrag ab.

Besichtigung

Um ein Gutachten zu erstellen und die Immobilie zu bewerten, führen wir eine Hausbesichtigung durch. Diese dauert zirka 1 bis 2 Stunden.

Immobilienbewertung

Im letzten Schritt erstellen wir ein ausführliches Gutachten und eine Bewertung der Immobilie. Gegebenenfalls fordern wir dafür weitere Unterlagen an.

Professionelle Wertermittlung

Sie möchten ein Haus verkaufen und benötigen dafür eine Immobilienbewertung? Gern erstellen wir für Sie ein ausführliches Gutachten und eine Wertermittlung Ihrer Immobilie. Wir sind für Sie im Einsatz. Durch eine Immobilienbewertung stellen Sie sicher, dass Sie beim Verkauf einer Immobilie einen fairen Preis erzielen. Die Bewertung dient auch als preislicher Richtwert, zu dem Sie Ihre Immobilie öffentlich anbieten können.

So funktioniert die Bewertung einer Immobilie

Die Wertermittlung Ihrer Immobile hat den Vorteil, dass Sie einen preislichen Richtwert bekommen, zu dem Sie Ihre Immobilie am Markt anbieten können. Allerdings kann man keinen exakten Verkaufspreis ermitteln, da sich dieser erst ergibt, sobald sich der Verkäufer und der Käufer einig sind. Die Wertermittlung Ihrer Immobilie ist daher eine sehr treffgenaue Schätzung, aber nur als grober Richtwert zu betrachten. Wie im Handel üblich, ergibt sich ein Preis immer erst aus dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Haben Sie beispielsweise eine teure Immobilie auf einem Grundstück in einem Ort, der nicht besonders nachgefragt ist, so kann es sein, dass Sie einen Verkaufspreis erzielen werden, der unter dem geschätzten Preis des Gutachtens liegt. Die Wertermittlung einer Immobilie ist eine vielseitige Angelegenheit, die viel Know-How erfordert. Jede Immobilie ist einzigartig und es gibt viele Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, um den tatsächlichen Objektwert zu ermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Faktoren wie das Baujahr der Immobilie, die Lage, die Größe, der aktuelle Zustand sowie bauliche Details. Alle diese Faktoren ergeben in der Bewertung schließlich einen finalen Verkehrswert der Immobilie.

Um die Wertermittlung einer Immobilie durchzuführen, gibt es in der Regel drei unterschiedliche Verfahren. Das Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, baugleichen Reihenhäuser und Eigentumswohnungen werden üblicherweise nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Bei diesem Verfahren werden ähnliche, kürzlich verkaufte Immobilien als Vergleichsbasis genutzt. Daraus kann dann ein Verkehrswert ermittelt werden. Objekte, bei denen es eher um die Rendite geht, werden meist nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Der Ertragswert ergibt sich aus einer Kombination aus den erzielbaren Mieteinnahmen. Hinzugezogen werden ebenfalls der Gebäudeertragswert sowie der Bodenwert des Grundstückes. Sollte das Vergleichswertverfahren und das Ertragswertverfahren kein schlüssiges Ergebnis liefern, kommt meist das Sachwertverfahren zum Einsatz. Bei diesem Verfahren werden hauptsächlich die Gebäudeherstellungskosten sowie der gegenwärtige Wert zur Bewertung herangezogen.

Immobilienbewertung für Käufer

Eine Wertermittlung kann nicht nur für Verkäufer einer Immobilie interessant sein, sondern auch für Käufer. Wenn Sie zum Beispiel eine Immobilie im Auge haben und prüfen möchten, ob der Preis dafür gerechtfertigt ist, können Sie ebenfalls eine Bewertung durchführen lassen. Auch hierbei können wir Ihnen helfen. Allerdings erfolgt die Bewertung auf anderer Basis, da im Regelfall keine ausführliche Hausbesichtigung möglich ist. In der Regel findet auch hier das Vergleichswertverfahren seine Anwendung, in dem man sich andere zu verkaufende Immobilien in der Region anschaut und diese als Vergleichswert nutzt.

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Gründe für eine Immobilienbewertung

Die Wertermittlung einer Immobilie kann unterschiedliche Gründe haben. Ein Grund kann sein, dass zum Beispiel eine Immobilie vererbt wird und der Wert nun ermittelt werden muss, damit dieser an die Erbengemeinschaft aufgeteilt werden kann. Auch muss bei einer Schenkung einer Immobilie der Wert ermittelt werden, dann für den Beschenkten wie auch wie beim Erbe die Erbschaftssteuer gegenüber dem Finanzamt fällig wird. Ein ebenfalls klassisches Beispiel ist die Immobilienbewertung für Banken. Diese genehmigen Darlehen oft erst, wenn ein Gutachten für das zu finanzierende Objekt vorliegt. Der Hauptgrund, warum man eine Wertermittlung durchführen lassen möchte, ist aber noch immer die Absicht, die Immobilie in nächster Zeit zu verkaufen und einen fairen Preis dafür zu erzielen.

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